Qeridoo Magazin
40 kg oder 60 kg? Warum es bei Fahrradanhängern zwei Gewichtsangaben gibt
60 kg nach aktueller europäischer Norm, 40 kg aus einem älteren deutschen Merkblatt – wir erklären den Unterschied und worauf Du im Alltag achten solltest.
Vielleicht ist Dir schon einmal aufgefallen, dass bei Fahrradanhängern unterschiedliche Gewichtsangaben auftauchen. Mal ist von bis zu 60 kg die Rede, an anderer Stelle von 40 kg. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Tatsächlich beschreiben die beiden Zahlen aber unterschiedliche Dinge.
Was bedeutet die 60-kg-Angabe?
Die europäische Norm EN 15918 legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Fahrradanhänger fest. Für ihren Anwendungsbereich nennt sie ein zulässiges Höchstgewicht von 60 kg. Gemeint ist die Gesamtmasse, also Anhänger plus Ladung und/oder beförderte Personen.
Zusätzlich ist die Norm auf Fahrradanhänger für höchstens zwei passiv beförderte Kinder ausgelegt. Bei Kinderanhängern gilt dabei: Keines der beförderten Kinder darf mehr als 22 kg wiegen.
Für uns als Hersteller ist die EN 15918 der zentrale technische Maßstab. Nach ihr werden Fahrradanhänger konstruiert, ausgelegt und geprüft. Wenn ein Anhänger entsprechend entwickelt und von unabhängigen Prüfinstituten geprüft wurde, ist eine technische Freigabe bis 60 kg aus Normsicht nachvollziehbar und entspricht dem aktuellen Stand der Technik.
Woher kommen dann die 40 kg?
Die 40 kg stammen aus dem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“, das das Bundesverkehrsministerium im Jahr 1999 veröffentlicht hat. Das Merkblatt sollte Herstellern und Nutzerinnen und Nutzern eine Orientierung zum damaligen Stand der Technik geben.
In Ziffer 2.4 nennt das Merkblatt eine zulässige Gesamtmasse von:
- 40 kg für ungebremste Fahrradanhänger
- 80 kg für gebremste Fahrradanhänger
Wichtig ist die genaue Einordnung: Diese 40 kg stehen nicht als eigener Grenzwert direkt in der StVZO. Das Merkblatt ist auch keine moderne europäische Produktnorm. In der Praxis wird es aber weiterhin als nationale Orientierung für den Betrieb ungebremster Fahrradanhänger im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland berücksichtigt.
Warum ist das für Kundinnen und Kunden verwirrend?
Die Verwirrung entsteht, weil beide Werte oft nebeneinander auftauchen, aber selten sauber erklärt werden. Ein Fahrradanhänger kann technisch nach aktueller europäischer Norm für eine bestimmte Gesamtmasse geprüft sein. Gleichzeitig kann es für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nationale Hinweise oder Empfehlungen geben, die niedriger liegen.
Deshalb unterscheiden wir bewusst zwischen zwei Ebenen:
- Technische Produktgrenze – sie beschreibt, wofür der Anhänger konstruiert, ausgelegt und geprüft wurde.
- Nutzungshinweis für den öffentlichen Straßenverkehr – er beschreibt, welche nationalen Empfehlungen beim Fahren hinter einem Fahrrad zu berücksichtigen sind.
Die 60 kg beschreiben also die technische Prüfung nach aktueller Norm. Die 40 kg beschreiben die ältere nationale Orientierung für ungebremste Anhänger im deutschen Fahrradbetrieb.
Warum nennen wir beide Werte?
Weil wir transparent sein möchten. Würden wir nur die 60 kg nennen, könnte der Eindruck entstehen, dass diese technische Normgrenze automatisch und uneingeschränkt für jede Nutzung im Straßenverkehr gilt. Das wäre zu kurz gegriffen. Würden wir nur die 40 kg nennen, würde die technische Prüfung nach aktueller europäischer Norm nicht vollständig abgebildet. Auch das wäre nicht korrekt.
Darum nennen wir beide Angaben und erklären den Unterschied. So kannst Du besser einschätzen, welcher Wert für welchen Zweck relevant ist.
Was zählt im Alltag?
Für die praktische Nutzung gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt: die Freigabe Deines Zugfahrrads. Schon das Merkblatt von 1999 verweist darauf, dass die Betriebsanleitung des Fahrrads angibt, welche Anhängelast beziehungsweise Gesamtmasse das Fahrrad ziehen darf. Diese Herstellerangabe ist im Alltag besonders wichtig und kann niedriger sein als die technische Freigabe des Anhängers oder die Werte aus Norm und Merkblatt.
Deshalb gilt vor der ersten Fahrt:
- Prüfe die Angaben in der Bedienungsanleitung Deines Fahrradanhängers.
- Prüfe die Freigabe Deines Zugfahrrads.
- Beachte die Hinweise für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deinem Land.
- Berücksichtige bei ungebremsten Anhängern in Deutschland die 40-kg-Angabe aus dem Merkblatt.
Häufige Fragen
Stehen die 40 kg direkt in der StVZO?
Nein. Die 40 kg stehen nicht als einzelner Gewichtsgrenzwert direkt in der StVZO. Sie stammen aus dem Merkblatt von 1999 zum Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern. Dort werden 40 kg für ungebremste und 80 kg für gebremste Fahrradanhänger genannt.
Warum prüft Qeridoo dann bis 60 kg?
Weil die aktuelle europäische Norm EN 15918 für die technische Auslegung von Fahrradanhängern eine Gesamtmasse von 60 kg vorsieht. Diese Norm ist der maßgebliche technische Maßstab für Konstruktion und Prüfung.
Darf ich in Deutschland immer mit 60 kg fahren?
Nicht pauschal. Die 60 kg beschreiben die technische Produktauslegung nach aktueller Norm. Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sollte zusätzlich die Empfehlung aus dem Merkblatt berücksichtigt werden, das bei ungebremsten Anhängern 40 kg nennt. Außerdem ist die Freigabe des Zugfahrrads zu beachten.
Warum steht dann beides im Handbuch?
Weil beide Angaben unterschiedliche Dinge beschreiben. Die technische Grenze zeigt, wofür der Anhänger konstruiert und geprüft wurde. Der Hinweis auf 40 kg erklärt die besondere Situation ungebremster Fahrradanhänger im deutschen Straßenverkehr.
Ist die EN 15918 der aktuelle Stand der Technik?
Aus technischer Sicht ja. Die EN 15918 ist die aktuelle europäische Norm für Fahrradanhänger und bildet den maßgeblichen Prüf- und Konstruktionsmaßstab ab. Das ältere deutsche Merkblatt stammt dagegen aus dem Jahr 1999.
Unsere Einschätzung
Aus unserer Sicht ist der aktuelle technische Maßstab eindeutig die EN 15918 mit 60 kg Gesamtmasse. Nach ihr entwickeln, konstruieren und prüfen wir unsere Fahrradanhänger. Diese Einordnung entspricht auch der Praxis vieler Hersteller und Prüfinstitute in der Branche.
Die 40 kg aus dem Merkblatt von 1999 sehen wir als historische nationale Orientierung für ungebremste Anhänger im deutschen Straßenverkehr. Wir nennen sie dennoch transparent, weil die rechtliche Bedeutung des Merkblatts nicht abschließend geklärt ist und wir Dir eine vollständige Entscheidungsgrundlage geben möchten.
Auch auf Branchenebene wird das Thema diskutiert. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat sich im Jahr 2026 mit einer Initiative an das Bundesverkehrsministerium gewandt. Ziel ist es, veraltete Merkblätter zu Fahrradanhängern und Kindersitzen zu überarbeiten oder zurückzuziehen und stärker mit aktuellen europäischen Normen wie der EN 15918 zu harmonisieren.
Unser Fazit
Die 60 kg beschreiben die technische Prüfung und Produktauslegung nach aktueller europäischer Norm. Die 40 kg stammen aus einem älteren deutschen Merkblatt für ungebremste Fahrradanhänger im öffentlichen Straßenverkehr. Beide Angaben widersprechen sich nicht, sondern beziehen sich auf unterschiedliche Ebenen.
- Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern, veröffentlicht 1999 im Verkehrsblatt: kreisverkehrswacht-altenkirchen.de
- Regelungsvorhaben des ZIV im Lobbyregister des Deutschen Bundestags: lobbyregister.bundestag.de
