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Qeridoo Magazin

40 kg oder 60 kg? Warum es bei Fahrradanhängern zwei Gewichtsangaben gibt

Warum nennen Fahrradanhänger teils 60 kg und teils 40 kg Gesamtmasse? Qeridoo erklärt den Unterschied zwischen aktueller EN 15918, technischem Prüfmaßstab und deutschem Merkblatt.

Autor Wilhelm Wenzel

Wilhelm Wenzel

Leiter der Entwicklungsabteilung

Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2026

40 kg oder 60 kg? Warum es bei Fahrradanhängern zwei Gewichtsangaben gibt

Bei Fahrradanhängern tauchen häufig zwei Gewichtsangaben auf: 60 kg nach aktueller europäischer Norm und 40 kg aus einem älteren deutschen Merkblatt.

Vielleicht ist Dir schon einmal aufgefallen, dass bei Fahrradanhängern unterschiedliche Gewichtsangaben auftauchen. Mal ist von bis zu 60 kg die Rede, an anderer Stelle von 40 kg. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Tatsächlich beschreiben die beiden Zahlen aber unterschiedliche Dinge.

Die kurze Antwort: Die 60 kg stammen aus der aktuellen europäischen Fahrradanhänger-Norm EN 15918 und beziehen sich auf die technische Auslegung und Prüfung des Produkts. Die 40 kg stammen aus einem älteren deutschen Merkblatt von 1999 zum Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern. Diese 40 kg stehen nicht als eigener Grenzwert direkt in der StVZO, sondern werden in Deutschland als nationale Orientierung für ungebremste Fahrradanhänger im Straßenverkehr herangezogen.

In diesem Artikel erklären wir, warum beide Werte wichtig sind und wie Du sie richtig einordnest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 60 kg beziehen sich auf die technische Prüfung und Auslegung nach EN 15918.
  • Die 40 kg stammen aus einem älteren deutschen Merkblatt für ungebremste Fahrradanhänger.
  • Beide Angaben widersprechen sich nicht, sondern beziehen sich auf unterschiedliche Ebenen.
  • Für die Nutzung im Alltag ist zusätzlich immer die Freigabe des Zugfahrrads wichtig.

Was bedeutet die 60-kg-Angabe?

Die europäische Norm EN 15918 legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Fahrradanhänger fest. Für ihren Anwendungsbereich nennt sie ein zulässiges Höchstgewicht von 60 kg.

Gemeint ist die Gesamtmasse, also Anhänger plus Ladung und/oder beförderte Personen. Bei Kinderanhängern gilt zusätzlich: Keines der beförderten Kinder darf mehr als 22 kg wiegen.

Für uns als Hersteller ist die EN 15918 der zentrale technische Maßstab. Nach ihr werden Fahrradanhänger konstruiert, ausgelegt und geprüft.

Woher kommen dann die 40 kg?

Die 40 kg stammen aus dem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“, das das Bundesverkehrsministerium im Jahr 1999 veröffentlicht hat.

In Ziffer 2.4 nennt das Merkblatt eine zulässige Gesamtmasse von 40 kg für ungebremste Fahrradanhänger und 80 kg für gebremste Fahrradanhänger.

Wichtig ist: Diese 40 kg stehen nicht als eigener Grenzwert direkt in der StVZO. In der Praxis werden sie aber weiterhin als nationale Orientierung berücksichtigt.

Warum ist das verwirrend?

Die Verwirrung entsteht, weil beide Werte oft nebeneinander auftauchen, aber selten sauber erklärt werden.

Ein Fahrradanhänger kann technisch nach aktueller europäischer Norm für eine bestimmte Gesamtmasse geprüft sein. Gleichzeitig kann es nationale Hinweise oder Empfehlungen geben, die niedriger liegen.

Warum nennen wir beide Werte?

Weil wir transparent sein möchten. Würden wir nur die 60 kg nennen, könnte der Eindruck entstehen, dass diese technische Normgrenze automatisch für jede Nutzung im Straßenverkehr gilt.

Würden wir nur die 40 kg nennen, würde die technische Prüfung nach aktueller europäischer Norm nicht vollständig abgebildet. Darum erklären wir beide Angaben getrennt.

Was zählt im Alltag?

Für die praktische Nutzung ist zusätzlich die Freigabe Deines Zugfahrrads wichtig. Die Betriebsanleitung des Fahrrads gibt an, welche Anhängelast beziehungsweise Gesamtmasse das Fahrrad ziehen darf.

  • Prüfe die Angaben in der Bedienungsanleitung Deines Fahrradanhängers.
  • Prüfe die Freigabe Deines Zugfahrrads.
  • Beachte die Hinweise für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deinem Land.
  • Berücksichtige bei ungebremsten Anhängern in Deutschland die 40-kg-Angabe aus dem Merkblatt.

Häufige Fragen

Stehen die 40 kg direkt in der StVZO?

Nein. Sie stammen aus dem Merkblatt von 1999 zum Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern.

Warum prüft Qeridoo dann bis 60 kg?

Weil die aktuelle europäische Norm EN 15918 für die technische Auslegung von Fahrradanhängern eine Gesamtmasse von 60 kg vorsieht.

Darf ich in Deutschland immer mit 60 kg fahren?

Nicht pauschal. Die 60 kg beschreiben die technische Produktauslegung. Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sollte zusätzlich die Empfehlung aus dem Merkblatt berücksichtigt werden.

Unsere Einschätzung

Aus unserer Sicht ist der aktuelle technische Maßstab eindeutig die EN 15918 mit 60 kg Gesamtmasse. Nach ihr entwickeln, konstruieren und prüfen wir unsere Fahrradanhänger.

Die 40 kg aus dem Merkblatt von 1999 sehen wir als historische nationale Orientierung für ungebremste Anhänger im deutschen Straßenverkehr. Wir nennen sie dennoch transparent, weil die rechtliche Bedeutung des Merkblatts nicht abschließend geklärt ist.

Auch auf Branchenebene wird das Thema diskutiert. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat sich 2026 mit einer Initiative an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um veraltete Merkblätter zu überarbeiten oder zurückzuziehen.

Unser Fazit

Die 60 kg beschreiben die technische Prüfung und Produktauslegung nach aktueller europäischer Norm. Die 40 kg stammen aus einem älteren deutschen Merkblatt für ungebremste Fahrradanhänger im öffentlichen Straßenverkehr.

Beide Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Ebenen. Genau deshalb nennen wir sie getrennt: damit Du nachvollziehen kannst, welche Grenze technisch geprüft wurde und welche nationale Orientierung in Deutschland zusätzlich eine Rolle spielt.

Quellen und weiterführende Informationen